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Beamte Pension wie hoch — so berechnest du dein Ruhegehalt
PENSION · HÖHE BERECHNEN

Beamte Pension wie hoch — so berechnest du dein Ruhegehalt

„70 Prozent vom letzten Gehalt“ — das ist ein Wachraum-Gerücht, kein Gesetz. Wie hoch deine Pension wirklich wird, hängt an einer klaren Formel und drei Bausteinen. Hier rechnest du sie Schritt für Schritt selbst aus.

Wie hoch ist den Dienstherrn-Pension konkret?

Die Zahl vorab
Als grobe Hausnummer: meist zwischen 60 und 72 Prozent des letzten Grundgehalts. Das Maximum sind 71,75 Prozent — aber die erreichst du nur nach 40 vollen ruhegehaltfähigen Dienstjahren. Konkret heißt das: Ein Beamtehauptkommissar (A11) mit rund 4.300 Euro ruhegehaltfähigen Bezügen und Höchstsatz kommt auf etwa 3.089 Euro Pension brutto — netto nach Steuer und Krankenversicherung bleiben grob 2.300 bis 2.450 Euro. Die meisten liegen unter dem Maximum, weil nicht jedes Jahr voll zählt. Warum das so ist und wie du deinen Wert selbst ausrechnest, zeigt diese Seite. Alle Beträge Stand 2026, Näherung.
DIE GRUNDFORMEL

Ruhegehaltfähige Bezüge mal Ruhegehaltssatz

Die ganze Pension steckt in einer einzigen Formel. Wenn du die verstehst, verstehst du deine Zahl.

Die Formel im Klartext

Pension = ruhegehaltfähige Dienstbezüge × Ruhegehaltssatz. Die Dienstbezüge sind im Kern dein letztes Grundgehalt (plus Familienzuschlag Stufe 1 und ruhegehaltfähige Zulagen). Der Ruhegehaltssatz ist der Prozentwert, den du über deine Dienstjahre aufbaust. Beide multipliziert ergeben deine monatliche Brutto-Pension. Was genau ruhegehaltfähig ist, regelt §5 BeamtVG.
Merke
Basis ist das letzte Grundgehalt — nicht dein Netto, nicht dein Durchschnitt.
Der Satz wächst mit jedem vollen Dienstjahr um 1,79375 % (§14 BeamtVG).
Nach 40 Jahren ist bei 71,75 % Schluss — mehr geht nicht.

Warum die meisten unter dem Maximum liegen

Der Höchstsatz klingt erreichbar, ist er aber selten: 40 volle Jahre schaffen die wenigsten. Wer spät verbeamtet wurde, studiert hat, in Teilzeit oder Elternzeit war, sammelt weniger anrechenbare Jahre — und landet damit unter 71,75 %. Genau deshalb lohnt es sich, die eigene Zahl konkret zu rechnen statt auf das Gerücht zu vertrauen.
71,75 Prozent kennt jeder — fast keiner erreicht sie.
Kurz gesagt
Pension = letzte Bezüge × Ruhegehaltssatz. Der Satz wächst 1,79375 % pro Jahr bis max. 71,75 % nach 40 Jahren — die meisten bleiben darunter.

Kennzahl-Titel

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Beschreibung der Kennzahl
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Erläuterung
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Erläuterung der Kennzahl
DIE DREI BAUSTEINE

Woraus sich deine Pension zusammensetzt

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    Die Grundlagen, klar erklärt
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    Ein Portfolio, das zu dir passt
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    Eine Gemeinschaft auf Augenhöhe
    Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, die denselben Weg gehen — ehrlich und ohne Show.
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Gemeinsam durchgerechnet

Der Ruhegehaltssatz — Herzstück der Rechnung

Der Satz entscheidet, wie viel Prozent deiner Bezüge am Ende ankommen. So wächst er.
1,79375 % pro Jahr
Jedes volle, voll angerechnete Dienstjahr erhöht den Satz um exakt diesen Wert — gleichmäßig über die Laufbahn.
Gedeckelt bei 71,75 %
Nach 40 Jahren ist Schluss. Auch 42 oder 45 Jahre bringen keinen höheren Satz — das Maximum bleibt.
Teilzeit zählt anteilig
Zehn Jahre mit halber Stelle ergeben nur fünf ruhegehaltfähige Jahre. Das drückt den Satz spürbar.
Früher gehen kostet
Wer vor der Altersgrenze geht, bekommt zusätzlich 3,6 % Abschlag pro Jahr — auf den ohnehin niedrigeren Satz. Wann genau deine reguläre Altersgrenze liegt, hängt von Land, Laufbahn und Jahrgang ab.
Der Satz ist der größte Hebel — und der, den du über deine Laufbahn am stärksten beeinflusst.
SATZ NACH DIENSTJAHREN

Wie viel Prozent nach wie vielen Jahren

Ruhegehaltssatz = Dienstjahre × 1,79375 %, gedeckelt bei 71,75 %. Volle Jahre, Stand 2026.
Ruhegehaltfähige JahreRuhegehaltssatzEinordnung
20 Jahreca. 35,9 %gut die Hälfte des Maximums
30 Jahreca. 53,8 %typischer Zwischenwert
35 Jahreca. 62,8 %schon nah dran
40 Jahre71,75 %Höchstsatz — mehr geht nicht
Gerundete Werte nach §14 BeamtVG. Nur volle, voll angerechnete Jahre; Teilzeit/Elternzeit mindern anteilig. Stand 2026, Näherung, keine Gewähr.
KONKRET DURCHGERECHNET

Ein Beispiel: Die Pension eines Beamtehauptkommissars

COP Investment · Für Einsatzkräfte
Nehmen wir einen Beamtehauptkommissar (A11), der nach langer Dienstzeit regulär in Pension geht. Rechnen wir mit.
Station 01

Schritt für Schritt

Angenommen, er hat 40 ruhegehaltfähige Jahre — dann gilt der Höchstsatz 71,75 %. Seine ruhegehaltfähigen Bezüge (letztes Grundgehalt A11 plus Familienzuschlag) liegen bei rund 4.300 Euro. Die Rechnung: 4.300 € × 71,75 % = etwa 3.089 Euro Pension brutto im Monat. Das ist die Ausgangszahl — davor abgezogen werden noch Steuer und der PKV-Anteil.
Station 02

Was das zeigt

Wer nur 35 Jahre zusammenbekommt, rechnet mit rund 62,8 % statt 71,75 % — aus 3.089 Euro werden dann schnell rund 2.700 Euro brutto. Ein paar fehlende Jahre kosten also mehrere hundert Euro im Monat, lebenslang. Genau deshalb lohnt sich die eigene Rechnung, bevor man plant.
Vom Brutto zum Netto
Brutto-Pension: ca. 3.089 €.
Nach Steuer + Kranken-/Pflegeversicherung: grob 2.300–2.450 €.
Je nach Bundesland, Familienstand und PKV-Tarif etwas mehr oder weniger.
Ein paar fehlende Dienstjahre kosten hunderte Euro — jeden Monat, ein Leben lang.
Kurz gesagt
A11, 40 Jahre, Höchstsatz: 4.300 € × 71,75 % ≈ 3.089 € brutto, netto ~2.300–2.450 €. Weniger Jahre = spürbar weniger.
§
Definition

Was NICHT in die Pension einfällt

Als Besoldung bezeichnet man die gesetzlich festgelegte Vergütung von Beamten, Richtern und Soldaten. Anders als ein Gehalt wird sie nicht frei verhandelt, sondern ergibt sich aus Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Sie umfasst das Grundgehalt sowie Zulagen, etwa für Familien oder besondere Dienste wie den Schichtdienst im Beamtenverhältnis.
NACH BESOLDUNGSGRUPPE

Pension nach Besoldungsgruppe (Höchstsatz)

Brutto-Pension bei 40 Dienstjahren und Höchstsatz 71,75 %. Beispielhafte Bezüge, Stand 2026.
GruppeRuhegehaltfähige Bezüge (ca.)Pension brutto (ca.)
A9 (PHM / PK)ca. 3.900 €ca. 2.800 €
A11 (PHK)ca. 4.300 €ca. 3.089 €
A12 (EPHK)ca. 4.700 €ca. 3.372 €
A13 (EPHK/Rat)ca. 5.200 €ca. 3.731 €
Brutto, vor Steuer und PKV, bei 40 Jahren + Höchstsatz. Bezüge je nach Land/Stufe unterschiedlich. Stand 2026, Näherung, keine Gewähr, keine Beratung.
DIE HÄUFIGEN LÜCKEN

Was deinen Ruhegehaltssatz drückt — ehrlich benannt

Der Höchstsatz ist die Ausnahme, nicht die Regel. Diese vier Dinge kosten am häufigsten Prozente.
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Die vier größten Satz-Senker

Erstens die späte Verbeamtung: Wer erst mit Ende 20 startet, erreicht bis zur Altersgrenze oft keine 40 Jahre. Zweitens Teilzeit — sie zählt nur anteilig, jedes halbe Jahr Vollzeit-Äquivalent fehlt am Ende. Drittens Elternzeit ohne Bezüge, die meist nicht ruhegehaltfähig ist. Viertens der vorzeitige Ruhestand mit seinem 3,6 %-Abschlag pro Jahr.
02

Die Mindestsicherung

Nach unten gibt es eine Grenze: Wer mindestens fünf Jahre gedient hat, bekommt mindestens den Mindestruhegehaltssatz von 35 % — bzw. die amtsunabhängige Mindestversorgung (rund 65 % der Bezüge aus A4). Es gilt der höhere Wert. Ganz leer geht also niemand aus, aber 35 % sind eben deutlich weniger als 71,75 %.
Was du tun kannst (Mindestruhegehalt nach §14 Abs.4 BeamtVG).
Vordienstzeiten prüfen: Bundeswehr oder öffentlicher Dienst können anrechenbar sein.
Dienstzeit hinausschieben, wenn dir Jahre zum Höchstsatz fehlen.
Früh die eigene ruhegehaltfähige Zeit beim Dienstherrn erfragen.
Der Höchstsatz ist die Ausnahme — plane mit deiner echten Zahl.
Kurz gesagt
Späte Verbeamtung, Teilzeit, Elternzeit und früher Ruhestand drücken den Satz. Minimum: 35 % nach 5 Jahren. Vordienstzeiten prüfen lohnt sich.
VOM BRUTTO ZUM NETTO

Was am Ende auf dem Konto bleibt

Die Brutto-Pension ist nicht das, was ankommt. Zwei Posten gehen noch ab — aber es gibt auch Vorteile.

Steuer und Krankenversicherung

Von der Brutto-Pension gehen Lohnsteuer (mit Versorgungsfreibetrag, der die Last mindert) und dein PKV-Anteil ab. Der gute Teil: Als Pensionär steigt dein Beihilfesatz oft von 50 auf 70 % — dein PKV-Beitrag sinkt dadurch häufig spürbar. Sozialabgaben wie bei Angestellten zahlst du nicht. Unterm Strich bleiben von 3.089 Euro brutto grob 2.300 bis 2.450 Euro netto.
Trotzdem: Zwischen deinem letzten aktiven Netto (mit allen Schicht- und Nachtzulagen) und der Pension klafft häufig eine Lücke von rund 30 %. Diese Versorgungslücke ist normal — aber sie will frühzeitig geplant sein, damit der Ruhestand so ruhig wird, wie er sein soll.
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Zeit für das Wesentliche

Kennzahl-Titel

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Beschreibung der Kennzahl
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Erläuterung der Kennzahl
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Deine Pension baust du Baustein für Baustein — die Lücke schließt du genauso.
COP Investment · Grundgedanke der Eigenverantwortung
Chris Oppermann, Mitgründer von COP Investment und Polizist
Erstellt von
Christof Oppermann & Julian Reppel
Gründer COP Investment — Praktiker aus der Blaulichtfamilie
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Rechenwege geprüft (2026) · Finanzbildung, keine Anlageberatung.
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Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
Grundlage
1,79375 %
Zuwachs pro Dienstjahr (§14 BeamtVG), max. 71,75 % nach 40 Jahren.
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Formel: ruhegehaltfähige Bezüge × Ruhegehaltssatz = Brutto-Pension.
Keine
Anlageberatung — wir vermitteln Wissen, keine Empfehlungen.
HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zur Höhe dem Dienstherrn-Pension

Wie hoch ist den Dienstherrn-Pension im Durchschnitt?
Meist zwischen 60 und 72 % des letzten Grundgehalts. Ein A11 mit Höchstsatz kommt auf rund 3.089 Euro brutto, netto grob 2.300–2.450 Euro. Die genaue Höhe hängt von Dienstjahren, Besoldungsgruppe und Land ab. Stand 2026.
Wie berechne ich meine Pension?
Mit der Formel: ruhegehaltfähige Bezüge × Ruhegehaltssatz. Der Satz ist deine Dienstjahre × 1,79375 % (max. 71,75 %). Beispiel: 4.300 € × 71,75 % ≈ 3.089 € brutto.
Bekomme ich wirklich 71,75 %?
Nur nach 40 vollen ruhegehaltfähigen Jahren. Späte Verbeamtung, Teilzeit, Elternzeit oder früher Ruhestand senken den Satz — die meisten liegen darunter.
Zählen meine Schicht- und Nachtzulagen mit?
In der Regel nein. Schicht-, Nacht- und Erschwerniszulagen sind meist nicht ruhegehaltfähig und fallen in der Pension weg. Nur Grundgehalt und ruhegehaltfähige Zulagen (z.B. je nach Land den Dienstherrnzulage) zählen.
Was ist die Mindestpension?
Nach mindestens fünf Dienstjahren gilt ein Mindestruhegehaltssatz von 35 % bzw. die amtsunabhängige Mindestversorgung (rund 65 % der Bezüge aus A4). Es gilt der jeweils höhere Wert.
Wie groß ist die Versorgungslücke?
Zwischen letztem aktivem Netto und Pension liegen oft rund 30 %, weil Zulagen wegfallen und der Höchstsatz selten erreicht wird. Wer früh einen Teil zurücklegt, schließt die Lücke.
DIE LÜCKE RUHIG SCHLIESSEN

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