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Polizei Pension mit 60 — wer wirklich früher gehen kann
PENSION · FRÜHER GEHEN

Polizei Pension mit 60 — wer wirklich früher gehen kann

„Mit 60 ist Schluss“ — das stimmt so nicht mehr. Regulär gehen die meisten Polizisten mit 62, früher nur auf Antrag und mit lebenslangem Abschlag. Was der frühe Ausstieg wirklich kostet und für wen er sich lohnt — ruhig durchgerechnet.

Können Polizisten wirklich mit 60 in Pension?

Kurz & direkt
Jein. Die reguläre besondere Altersgrenze liegt heute meist bei 62 Jahren (Bund und viele Länder) — früher als bei anderen Beamten, aber nicht mehr bei 60. Mit 60 kannst du auf ANTRAG gehen (Antragsruhestand), zahlst dafür aber einen lebenslangen Abschlag von 3,6 % pro Jahr, das du früher gehst. Nur wer viele Jahre Wechselschichtdienst nachweist, kann die Altersgrenze regulär senken. Wann sich der frühe Ausstieg lohnt und wann er teuer wird, siehst du hier — mit einem konkreten Rechenbeispiel. Alle Werte Stand 2026.
DIE ENTSCHEIDUNG

Mit 60 gehen oder bis 62 bleiben — die zwei Wege

Der Kern der Entscheidung auf einen Blick. Beispielhafte Größenordnung, Stand 2026.
Was zähltMit 60 gehen (Antrag)Bis 62 bleiben (regulär)
Abschlag3,6 % pro Jahr — lebenslangkein Abschlag
Dienstjahre2 Jahre wenigervolle Jahre
Ruhegehaltssatzniedriger (weniger Jahre + Abschlag)höher
Früher freija — 2 Jahre eher rausnein
Vereinfachte Gegenüberstellung zur Orientierung. Der konkrete Abschlag hängt von Monaten und Dienstjahren ab (§14 BeamtVG). Stand 2026, Näherung, keine Gewähr, keine Beratung.
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Die Zeit läuft

Warum Polizisten überhaupt früher dürfen

Die besondere Altersgrenze ist ein Ausgleich — kein Geschenk. Das ist der Grund dahinter.
Der Ausgleich
Schichtdienst, Nachtdienst, körperliche und psychische Belastung über Jahrzehnte — dafür dürfen Polizisten früher gehen als andere Beamte (67) und Angestellte.
Regulär 62
Die besondere Altersgrenze wurde in Bund und vielen Ländern von 60 auf 62 angehoben (z.B. §5 BPolBG, §114 LBG NRW). 60 ist heute die Ausnahme, nicht die Regel.
Ländersache
Jedes Land legt die Grenze selbst fest: Hamburg 60, die meisten 62, Brandenburg sogar 64. Dein Dienstherr entscheidet.
Mit 60 nur per Antrag
Wer vor der reg. Grenze gehen will, stellt einen Antrag (Antragsruhestand) — und nimmt den Abschlag in Kauf.
Die frühere Altersgrenze ist also hart erarbeitet — aber der Weg mit 60 kostet zusätzlich.
KONKRET DURCHGERECHNET

Ein Beispiel: Was zwei Jahre früher wirklich kosten

Nehmen wir einen Polizeihauptkommissar (A11), der mit 60 statt 62 gehen möchte. Was bedeutet das konkret?

Der doppelte Effekt

Wer zwei Jahre früher geht, verliert doppelt: Erstens fehlen zwei ruhegehaltfähige Dienstjahre — das sind rund 2 × 1,79 % = ca. 3,6 Prozentpunkte weniger Ruhegehaltssatz. Zweitens kommt der Versorgungsabschlag von 3,6 % pro Jahr obendrauf, also ca. 7,2 % für zwei Jahre. Zusammen kann die Pension so schnell rund 10 % niedriger ausfallen — und das lebenslang, nicht nur bis 62.
Am Beispiel A11 (grob)
Angenommene Pension mit 62: ca. 2.800 € netto.
Mit 60 (Abschlag + weniger Jahre): grob 250–300 € weniger im Monat.
Über 25 Jahre Ruhestand summiert sich das auf einen fünfstelligen Betrag.

Die ehrliche Rechnung

Dafür bekommst du zwei Jahre früher deine Freiheit — Zeit, die niemand mit Geld aufwiegen kann. Die Frage ist nicht „lohnt sich das?“, sondern „ist mir die frühere Zeit den lebenslangen Abschlag wert — und habe ich vorgesorgt, um ihn abzufedern?“.
Zwei Jahre früher frei kosten oft rund 10 % Pension — für immer.
Kurz gesagt
Früher gehen wirkt doppelt: weniger Dienstjahre PLUS Abschlag. Grob ~10 % weniger Pension, lebenslang — dafür 2 Jahre Freiheit. Eine persönliche Abwägung.

Der lebenslange Abschlag

3,6 %
Abschlag pro Jahr früher — lebenslang
0,3 %
pro Monat vor der Altersgrenze (§14 BeamtVG)
~ 10 %
weniger Pension bei 2 Jahren früher (grob)
WER FRÜHER RAUS KANN

Diese Wege führen früher in den Ruhestand

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JE NACH DIENSTHERR

Die Altersgrenze nach Bund und Ländern

Wann du regulär (ohne Abschlag) gehen darfst, hängt vom Dienstherrn ab. Auswahl, Stand 2026. Die regulären Altersgrenzen nach Bund und allen Ländern findest du im Detail auf unserer Übersicht zum Pensionsalter bei der Polizei.
DienstherrReguläre AltersgrenzeFrühester Antrag
Bund (Bundespolizei)62 Jahre—
NRW62 Jahremit 60 (Abschlag)
Hamburg60 Jahre—
Brandenburg64 Jahreje nach Regelung
Auswahl zur Orientierung — die meisten Länder liegen bei 62. Genaue Grenze und Antragsmöglichkeiten regelt das jeweilige Landesbeamtengesetz. Stand 2026, keine Gewähr.
DER SCHICHT-BONUS

Wechselschicht senkt die Altersgrenze

Wer jahrzehntelang Wechselschicht geschoben hat, kann früher gehen — ohne Abschlag. Das übersehen viele.

Wie der Nachweis wirkt

In NRW senkt sich die Altersgrenze um ein Jahr für je 25 Dienstjahre im Wechselschichtdienst (§114 Abs. 2 LBG NRW). Wechselschicht heißt: ständiger Wechsel nach Dienstplan, Tag und Nacht, werktags wie sonntags. Wer das über viele Jahre nachweisen kann, geht regulär früher — und zwar OHNE den 3,6 %-Abschlag, anders als beim Antragsruhestand.
Wichtig: Du musst die Zeiten selbst nachweisen. Es lohnt sich, frühzeitig die eigenen Wechselschicht-Jahre zu dokumentieren — sie können am Ende über ein ganzes abschlagsfreies Jahr Ruhestand entscheiden. Reiner Bereitschaftsdienst zählt übrigens laut Rechtsprechung nicht automatisch wie Wechselschicht.
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Jahre im Schichtdienst
§
Definition

Die Ausgleichszahlung — Geld, das kaum jemand kennt

Als Besoldung bezeichnet man die gesetzlich festgelegte Vergütung von Beamten, Richtern und Soldaten. Anders als ein Gehalt wird sie nicht frei verhandelt, sondern ergibt sich aus Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Sie umfasst das Grundgehalt sowie Zulagen, etwa für Familien oder besondere Dienste wie den Schichtdienst bei der Polizei.
DER ANDERE WEG

Dienstunfähigkeit — früher raus aus gesundheitlichen Gründen

Nicht jeder frühe Ausstieg ist freiwillig. Wer nicht mehr kann, wird nach anderen Regeln versorgt.

Wie das funktioniert

Wer den Polizeidienst aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kann, wird wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Das ist kein Antragsruhestand — es gelten eigene Regeln. Wichtig: Fehlende Dienstjahre werden teilweise über sogenannte Zurechnungszeiten ausgeglichen (§13 BeamtVG), sodass die Pension nicht so stark einbricht wie beim reinen Antragsruhestand.
Was zu beachten ist
Es braucht ein amtsärztliches Gutachten zur Dienstunfähigkeit.
Zurechnungszeiten können die Pension deutlich stabilisieren.
Auch hier kann ein Versorgungsabschlag greifen — aber gedeckelt.

Der ehrliche Hinweis

Dienstunfähigkeit ist kein Wunschweg, sondern eine Absicherung für den Ernstfall. Gerade deshalb lohnt es sich, das Thema Dienstunfähigkeit früh zu verstehen und die eigene Absicherung zu prüfen — damit aus einem gesundheitlichen Ausfall keine finanzielle Lücke wird.
Wer früher muss, ist besser dran, wenn er vorbereitet ist.
Kurz gesagt
Dienstunfähigkeit ist ein eigener Weg mit eigenen Regeln — Zurechnungszeiten (§13 BeamtVG) federn die fehlenden Jahre teilweise ab. Früh verstehen, früh absichern.
NICHT VERGESSEN

Krankenversicherung beim frühen Ausstieg

Ein Punkt, den viele beim frühen Gehen übersehen: Was passiert mit der Beihilfe?

Beihilfe bleibt — aber prüfen

Als Pensionär behältst du deinen Beihilfeanspruch — häufig sogar mit einem höheren Beihilfesatz als im aktiven Dienst (in vielen Ländern 70 % statt 50 %). Deine private Krankenversicherung passt sich entsprechend an: Der abzusichernde Eigenanteil sinkt oft. Trotzdem gilt: Kläre vor dem Ausstieg mit deiner PKV, wie sich Beitrag und Beihilfesatz im Ruhestand verändern.
Daran denken
Höherer Beihilfesatz im Ruhestand kann den PKV-Beitrag senken.
Vor dem Ausstieg PKV-Tarif und Ruhestandsanpassung prüfen.
Beihilfe gilt auch für berücksichtigungsfähige Angehörige.

Warum das zählt

Die Krankenversicherung ist im Ruhestand ein realer Kostenblock — wer früh geht, sollte wissen, wie sich sein Netto nach Beihilfe und PKV zusammensetzt. Das gehört zur ehrlichen Rechnung dazu, nicht nur der Pensionsbetrag.
Die Pension ist die eine Hälfte — die Krankenkosten sind die andere.
Kurz gesagt
Beihilfe bleibt im Ruhestand, oft mit höherem Satz — aber PKV-Tarif vor dem Ausstieg prüfen. Netto nach Krankenkosten zählt.
DIE GEGENRICHTUNG

Länger bleiben — den Ruhestand hinausschieben

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Früher gehen ist ein Recht — aber kein Geschenk. Die Rechnung machst du selbst.
COP Investment · Grundgedanke der Eigenverantwortung
Chris Oppermann, Mitgründer von COP Investment und Polizist
Erstellt von
Christof Oppermann & Julian Reppel
Gründer COP Investment — Praktiker aus der Blaulichtfamilie
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Rechtsstand geprüft (2026) · Finanzbildung, keine Anlageberatung.
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Zuletzt aktualisiert: Juli 2026
Grundlage
§14
BeamtVG — 3,6 % Versorgungsabschlag pro Jahr vor der Altersgrenze.
62
Reguläre besondere Altersgrenze in Bund und vielen Ländern (60–64 je Land).
Keine
Anlageberatung — wir vermitteln Wissen, keine Empfehlungen.
HÄUFIGE FRAGEN

Fragen zur Polizei-Pension mit 60

Können Polizisten mit 60 in Pension gehen?
Meist nur auf Antrag und mit Abschlag. Die reguläre besondere Altersgrenze liegt in Bund und vielen Ländern bei 62 (Hamburg 60, Brandenburg 64). Mit 60 zu gehen kostet 3,6 % Abschlag pro Jahr — lebenslang. Stand 2026.
Wie hoch ist der Abschlag bei Pension mit 60?
3,6 % pro Jahr, das du vor der Altersgrenze gehst (0,3 % je Monat, §14 BeamtVG). Bei zwei Jahren früher sind das rund 7,2 % — plus die fehlenden Dienstjahre. Zusammen oft rund 10 % weniger Pension, dauerhaft.
Kann ich ohne Abschlag früher gehen?
Ja — wenn du viele Jahre Wechselschichtdienst nachweist. In NRW senkt sich die Altersgrenze um ein Jahr je 25 Wechselschicht-Dienstjahre (§114 LBG NRW), und zwar OHNE Abschlag. Reiner Bereitschaftsdienst zählt dabei nicht automatisch.
Was ist die Ausgleichszahlung?
Eine einmalige Zahlung (bis 4.091 Euro, §56a LBG NRW / §48 BeamtVG) dafür, dass man wegen der Altersgrenze früher gehen muss. Sie verringert sich pro Jahr, das man über 60 hinaus Dienst leistet. Viele kennen sie nicht — nachfragen lohnt sich.
Lohnt sich Pension mit 60 finanziell?
Rein finanziell ist Bleiben fast immer günstiger — der Abschlag ist lebenslang. Der Wert liegt in den zwei Jahren früherer Freiheit. Ob sich das lohnt, ist eine persönliche Abwägung — leichter, wenn man vorgesorgt hat.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung?
Dein Beihilfeanspruch bleibt im Ruhestand bestehen, oft mit höherem Beihilfesatz (z.B. 70 %). Die PKV passt sich an. Vor dem Ausstieg solltest du Tarif und Beitrag mit deiner Versicherung klären.
FRÜH ANFANGEN, SPÄTER WÄHLEN

Damit früher gehen eine echte Wahl wird

Keine Beratung, kein Verkauf — nur das Wissen, mit dem du den Abschlag abfederst und dir die frühere Freiheit leisten kannst. Lieber im Gespräch? Vereinbare ein ruhiges Strategiegespräch.

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