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Zulagen
Feuerwehr · Zulagen

Was dazukommt – und was davon bleibt

Stellenzulage, Familienzuschlag, Dienst zu ungünstigen Zeiten. Über Jahre prägen sie dein monatliches Netto. Die wichtigere Frage ist eine andere: Welche davon zählen später noch mit?

Welche Zulagen bekommt man bei der Feuerwehr?

Kurz beantwortet
Die wichtigste ist die Stellenzulage für den Einsatzdienst nach Paragraf 50 des Landesbesoldungsgesetzes NRW. Sie beträgt nach zwei Jahren Dienstzeit 132,16 Euro in A 7 und A 8 sowie 130,56 Euro ab A 9; nach einem Jahr wird die Hälfte gezahlt. Dazu kommen der Familienzuschlag ab 167,26 Euro für Verheiratete, 4,25 Euro je Stunde für Dienst zu ungünstigen Zeiten und gegebenenfalls Mehrarbeitsvergütung. Entscheidend für die spätere Versorgung ist aber nicht die Höhe, sondern ob eine Zulage ruhegehaltfähig ist – und das ist längst nicht bei allen der Fall.
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Foto: hier beschreiben, welches Motiv rechts erscheinen soll (z.B. Gruender im Buero, Halbtotale).
Arbeitsjacke haengt am Haken im Flur nach Dienstschluss
Warum das Thema zählt

Zulagen prägen dein Netto – und verschwinden am Ende

Über ein Berufsleben summieren sich Zulagen zu erheblichen Beträgen. Sie sind der Grund, warum zwei Kollegen in derselben Besoldungsgruppe unterschiedlich viel auf dem Konto haben.

Der Punkt, den kaum jemand auf dem Schirm hat

Wer seine Versorgung einschätzen will, muss deshalb zwei Zahlen auseinanderhalten: das, was heute überwiesen wird – und das, worauf der Ruhegehaltssatz später angewendet wird.
Der Überblick

Fünf Bestandteile neben dem Grundgehalt

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    Stellenzulage Einsatzdienst
    Nach Paragraf 50 LBesG NRW. Nach einem Jahr Dienstzeit die halbe, nach zwei Jahren die volle Höhe: 132,16 Euro in A 7 und A 8, 130,56 Euro ab A 9. Mit ihr wird unter anderem der Aufwand des Nachtdienstes abgegolten.
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    Familienzuschlag
    Stufe 1 für Verheiratete: 167,26 Euro in A 7 und A 8, sonst 173,50 Euro. Ab Stufe 2 kommt es zusätzlich auf Kinder und die Mietenstufe des Wohnorts an – der Unterschied zwischen den Stufen ist erheblich.
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    Dienst zu ungünstigen Zeiten
    4,25 Euro je Stunde an Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember nach 12 Uhr. Im 24-Stunden-Dienstmodell summiert sich das über das Jahr spürbar – und es schwankt mit dem Dienstplan.
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    Mehrarbeitsvergütung
    18,90 Euro je Stunde bis A 8, 25,95 Euro von A 9 bis A 12. Sie fällt an, wenn angeordnete Mehrarbeit nicht durch Freizeit ausgeglichen werden kann. Planbar ist sie nicht.
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    Strukturzulage
    Nach Paragraf 47 LBesG NRW, gestaffelt nach Amt und Funktion. Sie ist ruhegehaltfähig – und gehört damit zu den wenigen Bestandteilen, die später tatsächlich weiterwirken.
Was am Ende zählt

Drei Größen, die den Unterschied machen

Der Ruhegehaltssatz wird nicht auf dein heutiges Netto angewendet und auch nicht auf alles, was monatlich überwiesen wird. Maßgeblich sind die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge nach Paragraf 5 des Beamtenversorgungsgesetzes.

71,75 %

Höchstsatz – angewendet auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, nicht auf das Netto

1,79375 %

für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit, nach Paragraf 14 BeamtVG

nicht alle

Zulagen sind ruhegehaltfähig – genau hier entsteht die Lücke, mit der niemand rechnet

Die Grundlage

Grundgehalt und Stellenzulage im Überblick

Die folgenden Beträge zeigen das monatliche Grundgehalt im Bundesbesoldungsgesetz (Stand 2025, mittlere Erfahrungsstufe). Je nach Land können die Werte abweichen, da die Besoldung seit der Föderalismusreform Ländersache ist.
BesoldungsgruppeTypische FunktionStufe 1Stufe 4Stufe 8Stellenzulage
A 7Brandmeisterin / Brandmeister – Einstiegsamt Einsatzdienst3.215,64 €3.497,60 €3.793,02 €132,16 €
A 8Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister3.297,34 €3.658,68 €4.020,04 €132,16 €
A 9Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister3.438,22 €3.819,22 €4.208,16 €130,56 €
A 10Brandoberinspektorin / Brandoberinspektor – Einstiegsamt gehobener Dienst3.693,51 €4.181,64 €4.672,80 €130,56 €
A 11Brandamtfrau / Brandamtmann4.047,72 €4.533,45 €5.031,72 €130,56 €

Grundgehaltssätze der Landesbesoldungsordnung A in Nordrhein-Westfalen, ab 1. April 2026 (+3,36 %). Entwurfsstand – die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Bekanntmachung im Gesetzblatt. Quelle: Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW), Landesbesoldungsordnung A. Die Beträge zeigen das Grundgehalt ohne Zulagen und ohne Familienzuschlag; was davon netto bleibt, hängt von Steuerklasse, Krankenversicherung und persönlicher Lage ab. Orientierungswerte, keine Rechtsberatung.

Gerundete Beispielwerte zur Veranschaulichung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Besoldungstabellen von Bund und Ländern.
Warum ich das schreibe

Ich habe die Zulagen mitgerechnet, als wären sie sicher

Nachtdienste, Wochenenden, Feiertage – das waren über Jahre mehrere hundert Euro im Monat. Ich habe damit geplant, als wäre es Teil meines Gehalts. War es ja auch, solange ich im Dienst war.

Was mir niemand gesagt hat: Genau dieser Teil fällt am Ende weg. Nicht gekürzt – weg. Wer sein Leben auf ein Netto einrichtet, das zu einem guten Teil aus Zulagen besteht, plant an der Wirklichkeit vorbei. Warum ich das mache, steht hier.
0 €
bleibt von allem, was an den aktiven Dienst gekoppelt ist
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Foto: ruhiges Porträt einer Einsatzkraft, Gegenlicht
Makroaufnahme einer gedruckten Tabelle mit einer angestrichenen Zeile
So prüfst du es selbst

In vier Schritten zu deiner eigenen Rechnung

Schritt 1

Mitteilung aufschlüsseln

Nimm deine Besoldungsmitteilung und trenne sie in zwei Spalten: Grundgehalt auf der einen Seite, alle Zulagen und Zuschläge auf der anderen. Schon dieser Schritt überrascht die meisten.

Schritt 2

Anteil bestimmen

Wie viel Prozent deines Bruttos stammt aus Bestandteilen, die an den aktiven Dienst gekoppelt sind? Das ist der Anteil, der später nicht mehr kommt.

Schritt 3

Ruhegehaltfähigkeit klären

Welche deiner Zulagen fließen in die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge ein? Das steht nicht auf der Mitteilung – frag beim Dienstherrn oder beim zuständigen Versorgungsträger nach.

Schritt 4

Beides gegenüberstellen

Erst wenn du weißt, worauf der Ruhegehaltssatz angewendet wird, lässt sich der Abstand zum heutigen Einkommen abschätzen. Vorher ist jede Zahl geraten.

Kostenlos und unverbindlich

Rechne den Anteil aus, der später fehlt

Wir schauen gemeinsam auf deine Besoldungsmitteilung und trennen, was bleibt, von dem, was an den Dienst gekoppelt ist. Kein Produktverkauf, keine Anlageberatung – und wenn die ehrliche Antwort lautet, dass du zuerst ein Notfallpolster brauchst, sagen wir dir das auch.
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Zwei Stuehle an einem Tisch am Fenster als Einladung zum Gespraech
Chris Oppermann, Mitgründer von COP Investment und Polizist
Verfasst von
Christof Oppermann
Polizist und Mitgründer von COP Investment
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Inhaltlich geprüft von Julian Reppel
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Zuletzt aktualisiert: August 2026
Quellen
01
Stellenzulage Einsatzdienst nach Paragraf 50 LBesG NRW, Strukturzulage nach Paragraf 47, Familienzuschlag nach Paragraf 43
02
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge nach Paragraf 5, Ruhegehaltssatz nach Paragraf 14 Beamtenversorgungsgesetz
03
Landesbesoldungsordnung A Nordrhein-Westfalen, Stand 1. April 2026
Häufige Fragen

Fragen zu den Zulagen bei der Feuerwehr

Wie hoch ist die Feuerwehrzulage genau?
Die Stellenzulage für den Einsatzdienst beträgt nach zwei Jahren Dienstzeit 132,16 Euro in A 7 und A 8 sowie 130,56 Euro ab A 9. Nach einem Jahr wird die Hälfte gezahlt. Rechtsgrundlage ist Paragraf 50 des Landesbesoldungsgesetzes NRW.
Sind Zulagen ruhegehaltfähig?
Nicht alle. Die Strukturzulage nach Paragraf 47 ist es. Bei anderen Zulagen hängt es von der jeweiligen Regelung und teils von Vorbeschäftigungszeiten ab. Alles, was unmittelbar an den aktiven Dienst geknüpft ist – etwa Zuschläge für Nacht- und Feiertagsdienst – fällt mit dem Ruhestand ohnehin weg.
Warum haben Kollegen in derselben Gruppe unterschiedlich viel?
Weil Erfahrungsstufe, Familienzuschlag und die dienstplanabhängigen Zuschläge auseinanderlaufen. Vor allem der Familienzuschlag ab Stufe 2 hängt zusätzlich von der Mietenstufe des Wohnorts ab.
Bekomme ich Zulagen auch im Krankheitsfall?
Bei den dienstplanabhängigen Zuschlägen richtet sich das nach den jeweiligen Regelungen – wer keinen Nachtdienst leistet, erhält dafür auch keinen Zuschlag. Die Stellenzulage folgt anderen Voraussetzungen. Im Zweifel gibt der Dienstherr verbindlich Auskunft.
Gibt es eine jährliche Sonderzahlung?
In Nordrhein-Westfalen wird sie nicht mehr gesondert gezahlt, sondern ist in die monatlichen Bezüge eingerechnet. Wer mit einem dreizehnten Monatsgehalt plant, plant an der Wirklichkeit vorbei.
Wie finde ich heraus, welche meiner Zulagen später mitzählen?
Auf der Besoldungsmitteilung steht das nicht. Verbindlich Auskunft geben der Dienstherr und der zuständige Versorgungsträger. Die Frage lohnt sich früh – sie entscheidet darüber, wie groß der Abstand zwischen aktivem Einkommen und Versorgung ausfällt.
Nächster Schritt

Fang an, solange die Zeit für dich arbeitet

Ein Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir sagen dir auch, wenn gerade nichts von uns zu deiner Lage passt.

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