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Pensionsalter im Beamtenverhältnis — wann du gehen darfst, wann du gehen musst

Die reguläre Altersgrenze im Vollzug liegt heute meist bei 62 — gestaffelt nach Land, Laufbahn und Jahrgang. Hier findest du die nüchterne Übersicht, ohne Kleingedrucktes.

Wann ist das reguläre Pensionsalter im Beamtenverhältnis?

✓ KURZ & DIREKT
Das Pensionsalter im Beamtenverhältnis richtet sich nicht nach der allgemeinen Beamtengrenze von 67 Jahren, sondern nach einer besonderen Altersgrenze für den Vollzugsdienst. In den meisten Bundesländern und beim Bund liegt sie heute bei 62 Jahren — früher waren es 60. Mit Erreichen dieser Grenze tritt man automatisch, kraft Gesetzes, in den Ruhestand; eine Versetzung ist nicht nötig. Wie hoch die Grenze genau ist, hängt vom Bundesland, der Laufbahn und dem Geburtsjahrgang ab.
Der Hintergrund

Warum für Polizisten eine eigene Altersgrenze gilt

Zwei Grenzen
Der Vollzugsdienst ist körperlich und psychisch anders belastet als ein Bürojob. Deshalb hat der Gesetzgeber für Beamtevollzugsbeamte eine besondere Altersgrenze festgelegt, die vor der allgemeinen liegt.
Die allgemeine Grenze

Emotionen schalten sich nicht ab – aber umgehen lassen sie sich

Angst lässt Chancen verpassen, Gier verleitet zu übergroßem Risiko. Beides lässt sich nicht einfach abstellen. Wer die wichtigen Entscheidungen aber schon vorher trifft – schriftlich, in ruhigen Momenten – muss im Ernstfall nur noch dem folgen, was er selbst festgelegt hat. Das nimmt den Emotionen ihre Macht über die einzelne Entscheidung.
Die besondere Grenze

Konsequenz schlägt Genialität

Ein einfacher Plan, der konsequent befolgt wird, ist meist wertvoller als eine ausgeklügelte Strategie, die bei jedem Kursausschlag über Bord geworfen wird. Nicht die perfekte Idee entscheidet über Erfolg oder Misserfolg, sondern die Disziplin, sich an die eigenen Regeln zu halten.
Aus der Praxis
Wichtig ist der Unterschied zwischen Vollzug und Verwaltung: Wer aus dem Vollzug in eine reine Verwaltungslaufbahn wechselt, kann unter die allgemeine Grenze fallen.
Die besondere Altersgrenze wirkt automatisch — du musst keinen Antrag stellen, um regulär in den Ruhestand zu treten.
Maßgeblich ist immer das Recht deines Dienstherrn: Bund nach BPolBG, Länder nach ihrem jeweiligen Landesbeamtengesetz.
Die besondere Altersgrenze ist kein Privileg — sie ist die Antwort des Gesetzes auf einen Dienst, der über Jahrzehnte an die Substanz geht.
Das Wichtigste in Kürze
Zwei Grenzen, ein Prinzip: 67 für die meisten Beamten, meist 62 für den Vollzug. Welche genau für dich gilt, entscheidet dein Bundesland und deine Laufbahn.
Der Überblick

Pensionsalter Beamte — reguläre Altersgrenze nach Bund und Ländern

Die folgenden Beträge zeigen das monatliche Grundgehalt im Bundesbesoldungsgesetz (Stand 2025, mittlere Erfahrungsstufe). Je nach Land können die Werte abweichen, da die Besoldung seit der Föderalismusreform Ländersache ist.
BesoldungsgruppeTypische FunktionGrundgehalt / Monat
Bund (BundesBeamte)62 Jahre§ 5 BPolBG
Nordrhein-Westfalen62 Jahre§ 114 LBG NRW
Bayern62 JahreArt. 129 BayBG
Brandenburg (nach Laufbahn)62–65 Jahre§ 110 LBG Bbg
Gerundete Beispielwerte zur Veranschaulichung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Besoldungstabellen von Bund und Ländern.
Nicht verwechseln

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Wenn die Altersgrenze näher rückt

Das Pensionsalter ist kein abstraktes Datum — irgendwann steht es konkret im Kalender. Wer es früh kennt, kann die letzten Dienstjahre bewusst planen.

Der Blick auf das eigene Datum

Deine persönliche Altersgrenze hängt an drei Größen: deinem Dienstherrn, deiner Laufbahn und deinem Geburtsjahrgang. Aus diesen dreien ergibt sich der Monat, in dem dein aktives Dienstverhältnis endet — automatisch, ohne Antrag.
Genau dieser Zeitpunkt ist der Ankerpunkt für alles Weitere: Ruhegehaltssatz, Versorgungslücke und die Frage, ob du früher gehen willst. Wer ihn kennt, verschenkt keine Vorbereitungszeit.

Das Pensionsalter im Überblick

62
Jahre — reguläre Altersgrenze im Vollzug in den meisten Ländern
67
Jahre — allgemeine Beamtengrenze zum Vergleich
60
Jahre — frühestes Antragsalter für den freiwilligen Ruhestand
Muss oder darf

Regelgrenze ist Pflicht — früher gehen ist eine Wahl

Beim Pensionsalter lohnt es sich, zwei Dinge sauber zu trennen: den Zeitpunkt, an dem du gehen MUSST, und den, ab dem du gehen DARFST.

Die Regelgrenze — der Pflichtzeitpunkt

Erreichst du die besondere Altersgrenze (meist 62), endet dein aktives Dienstverhältnis automatisch. Du musst nichts tun, es passiert kraft Gesetzes. Bis dahin voll im Dienst zu bleiben, sichert dir den höchstmöglichen Ruhegehaltssatz.
Aus der Praxis
Wechselschichtdienst kann die Regelgrenze senken: In mehreren Ländern verringert sie sich um ein Jahr, wenn du 25 Jahre im Wechselschichtdienst nachweist. Viele Kollegen wissen das gar nicht — dabei kann genau dieses Jahr den Unterschied machen.
Der Nachweis muss rechtzeitig angezeigt werden — in einigen Ländern mehrere Jahre vor Erreichen der Grenze.
Antragsruhestand und Erreichen der Regelgrenze sind rechtlich verschiedene Wege — mit unterschiedlichen Folgen für Abschlag und Ausgleichszahlung.

Die Antragsgrenze — der Wahlzeitpunkt

Ab 60 kannst du freiwillig früher in den Ruhestand — ohne dass eine Dienstunfähigkeit vorliegen muss. Der Preis dafür ist ein lebenslanger Abschlag von 3,6 Prozent pro vorgezogenem Jahr. Ob sich das rechnet, ist eine sehr persönliche Rechnung. Wir haben sie in einem eigenen Beitrag durchgerechnet: Pension mit 60 — wer wirklich früher gehen kann.
Wann du gehen musst, bestimmt das Gesetz. Wann du gehen willst, bestimmst du — aber die Zahl darunter solltest du kennen.
Kurz gesagt
Die Regelgrenze ist der späteste Zeitpunkt — früher gehen ist möglich, kostet aber lebenslang. Wie viel am Ende monatlich bleibt, zeigt dir Pension im Beamtenverhältnis — wie hoch dein Ruhegehalt wird.
✦
”
Das Ende der Dienstzeit ist planbar — wenn man die Grenze kennt, statt sie zu verschätzen.
COP Investment · Grundgedanke der Eigenverantwortung
Chris Oppermann, Mitgründer von COP Investment und Polizist
AUTOR
Julian Reppel
Finanzbildung für den öffentlichen Dienst
✓
Inhaltlich geprüft von Christof Oppermann
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Zuletzt aktualisiert am 12. Juni 2026
QUELLEN
[1]
Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), Anlage IV — Grundgehaltssätze, Stand 2025.
[2]
Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), §§ 14, 69e — Ruhegehaltssatz.
[3]
Statistisches Bundesamt: Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes, 2024.
Häufige Fragen

Fragen zum Pensionsalter im Beamtenverhältnis

Mit welchem Alter gehen Polizisten regulär in Pension?
In den meisten Bundesländern und beim Bund liegt die reguläre Altersgrenze im Vollzugsdienst bei 62 Jahren. Früher waren es 60 — die Anhebung auf 62 wurde nach Geburtsjahrgang gestaffelt vollzogen.
Warum ist das Pensionsalter niedriger als bei anderen Beamten?
Weil für den Beamtevollzug eine besondere Altersgrenze gilt. Der Gesetzgeber erkennt damit die besonderen Belastungen des Dienstes an. Sie liegt dauerhaft rund fünf Jahre unter der allgemeinen Beamtengrenze von 67.
Muss ich mit Erreichen der Altersgrenze gehen?
Ja. Mit dem Ende des Monats, in dem du die Regelgrenze erreichst, trittst du automatisch in den Ruhestand — kraft Gesetzes, ohne dass es einer Versetzung bedarf.
Kann ich früher als mit 62 gehen?
Ja, ab 60 auf eigenen Antrag, ohne Nachweis einer Dienstunfähigkeit. Das kostet allerdings einen lebenslangen Abschlag von 3,6 Prozent pro vorgezogenem Jahr.
Senkt Wechselschichtdienst mein Pensionsalter?
In mehreren Ländern ja: Die Altersgrenze verringert sich um ein Jahr, wenn du 25 Jahre im Wechselschichtdienst nachweist. Die genauen Voraussetzungen regelt das jeweilige Landesrecht.
Gilt für alle Bundesländer dieselbe Grenze?
Nein. Die meisten liegen bei 62, einzelne Länder staffeln nach Laufbahn abweichend — in Brandenburg etwa bis 65 im höheren Dienst. Maßgeblich ist immer das Recht deines Dienstherrn.
Dein nächster Schritt

Du kennst jetzt den Zeitpunkt — kennst du auch die Zahl?

Das Pensionsalter sagt dir, wann. Was am Ende monatlich bleibt und wie groß die Lücke zum letzten Gehalt ist, klärt ein persönliches Strategiegespräch — ruhig, ehrlich, ohne Verkaufsdruck.

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