Die Kasse für Bund und Länder

VBL – die Zusatzversorgung für Bund und Länder

Wenn dein Arbeitgeber ein Land oder der Bund ist, läuft deine zweite Säule über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Wer im kommunalen Rettungsdienst arbeitet, ist dagegen in aller Regel woanders versichert.

Was ist die VBL?

Kurz beantwortet
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist die größte Zusatzversorgungseinrichtung im öffentlichen Dienst. Sie führt die betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte des Bundes und der Länder durch, geregelt im Tarifvertrag ATV. Die Versicherung ist Pflicht: Dein Arbeitgeber meldet dich an, sobald dein Arbeitsverhältnis beginnt. Daraus entsteht später eine Betriebsrente zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Kommunale Arbeitgeber sind dagegen bei einer der regionalen Zusatzversorgungskassen.
Zwei parallele Gartenwege zum selben Tor
Foto: hier beschreiben, welches Motiv rechts erscheinen soll (z.B. Gruender im Buero, Halbtotale).
Zuständigkeit

Ob du bei der VBL bist, entscheidet dein Arbeitgeber

Es gibt keine Wahlmöglichkeit und keinen Wechsel zwischen den Kassen. Maßgeblich ist allein, wer dich beschäftigt.

Die Trennlinie verläuft nach dem Arbeitgeber

Es gibt Ausnahmen in beide Richtungen. Wer bei einer Landeseinrichtung im Rettungsdienst oder an einer Universitätsklinik arbeitet, kann durchaus bei der VBL sein. Der zuverlässigste Weg führt über die Entgeltabrechnung: Dort steht der Name der Kasse neben dem Beitrag.
Der Aufbau

Eine Kasse, zwei verschiedene Bausteine

Die VBL führt eine Pflichtversicherung und daneben eine freiwillige. Beide laufen unter demselben Dach, folgen aber völlig unterschiedlichen Regeln – und nur einer davon entsteht ohne dein Zutun.

Die Pflichtversicherung läuft automatisch

Sie ist der Kern und in aller Regel gemeint, wenn von der VBL die Rede ist. Dein Arbeitgeber zahlt den größeren Teil, in bestimmten Abrechnungsverbänden kommt ein Eigenanteil von dir dazu. Aus den Beiträgen entstehen Versorgungspunkte, aus den Punkten später eine monatliche Betriebsrente. Anmelden, auswählen oder kündigen kannst du sie nicht.
Zwei historische Besonderheiten
Die Abrechnungsverbände West und Ost sind unterschiedlich finanziert – der eine überwiegend über Umlage, der andere kapitalgedeckt.
Für Zeiten vor der Systemumstellung 2002 wurde eine Startgutschrift berechnet, die eigenen Regeln folgt.
Sanierungsgeld ist ein reiner Arbeitgeberbeitrag und erhöht deine Punktezahl nicht.

Die freiwillige Versicherung ist eine eigene Entscheidung

Daneben bietet die VBL eine freiwillige Zusatzversicherung an, in die du über Entgeltumwandlung selbst einzahlen kannst. Sie ist kein Automatismus, sondern ein Vertrag, den du abschließt. Ob sie für dich sinnvoll ist, hängt an deiner Steuerlage, deiner Bindungsbereitschaft und daran, welche Alternativen du sonst hättest – das ist eine persönliche Abwägung, keine allgemeine Empfehlung.
Den einen Baustein bekommst du. Den anderen musst du wollen.
Zusammengefasst
Die Pflichtversicherung entsteht von selbst und ist dein Fundament. Die freiwillige Versicherung ist eine Option unter mehreren – und gehört entsprechend geprüft.
Ehrlich eingeordnet

Was die Pflichtversicherung leistet – und was nicht

Dafür ist sie gebaut

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Sie läuft ohne dein Zutun und ohne Beratungsgespräch. Niemand verkauft dir etwas.
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Den größeren Teil trägt dein Arbeitgeber – Geld, das du sonst nicht bekämst.
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Die Anwartschaft bleibt dir erhalten, auch wenn du innerhalb des öffentlichen Dienstes wechselst.
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Sie zahlt lebenslang und ist als Rente ausgestaltet, nicht als einmalige Summe.

Was sie nicht kann

–
Sie ersetzt keine eigene Vorsorge. Zusammen mit der gesetzlichen Rente bleibt eine Lücke zum heutigen Netto.
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Ihre Höhe hängt an Entgelt, Alter und Beitragsjahren – Teilzeit und Unterbrechungen schlagen unmittelbar durch.
–
Du kannst sie nicht steuern, nicht anpassen und nicht vorziehen. Gestaltungsspielraum gibt es nur außerhalb.
–
Im Alter ist die Betriebsrente steuerpflichtig und beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Vier Wegmarken

Wie deine Anwartschaft über die Jahre wächst

Erster Arbeitstag

Anmeldung durch den Arbeitgeber

Ab hier läuft die Pflichtversicherung. Du bekommst eine Versicherungsnummer und musst selbst nichts veranlassen. Die erste Jahresmitteilung folgt im nächsten Jahr.

Die ersten Jahre

Punkte sammeln sich am wirksamsten

Das Alter geht in die Punkteformel ein. Beiträge, die früh fließen, bringen mehr Punkte als dieselbe Summe zwanzig Jahre später. Genau in dieser Zeit denkt kaum jemand daran.

Nach der Wartezeit

Der Anspruch ist gesichert

Ist die Mindestversicherungszeit erfüllt, bleibt dir der bis dahin erworbene Anspruch erhalten – auch wenn du den öffentlichen Dienst später verlässt. Er wächst dann allerdings nicht weiter.

Zum Rentenbeginn

Aus Punkten wird eine Monatsrente

Die Summe deiner Versorgungspunkte wird mit einem festen Messbetrag multipliziert. Wer vorzeitig in Rente geht, muss mit Abschlägen rechnen – dieselbe Logik wie in der gesetzlichen Rente.

Der praktische Teil

So erfährst du deinen Stand

Die VBL verschickt einmal jährlich eine Mitteilung über deine erreichten Versorgungspunkte und die daraus errechnete Anwartschaft. Wer sie nie beachtet hat, findet sie meist ungeoffnet im Ordner. Zusätzlich gibt es einen persönlichen Online-Zugang, über den sich der Stand jederzeit abrufen lässt. Wer vor 2002 schon dabei war, sollte gezielt nach der Startgutschrift fragen – sie steht gesondert und folgt anderen Regeln als die laufenden Punkte. Erst wenn diese Zahl neben deiner Renteninformation liegt, lässt sich seriös rechnen.
Großes Verwaltungsgebäude an einem bedeckten Morgen
Foto: Dienstalltag, Hände am Funkgerät, dezent
Grosses oeffentliches Verwaltungsgebaeude an einem bedeckten MorgenGrosses oeffentliches Verwaltungsgebaeude an einem bedeckten Morgen
Register eines Ordners im Detail
Foto: weite ruhige Naturlandschaft, Morgenlicht
Farbige Register eines Ordners im DetailFarbige Register eines Ordners im Detail
Wenn sich etwas ändert

Was bei einem Wechsel mit deiner Anwartschaft passiert

Wechselst du innerhalb des öffentlichen Dienstes – etwa von einer Landesbehörde zu einer Kommune – bleibt deine Anwartschaft in aller Regel erhalten. Zwischen VBL und den kommunalen Kassen gibt es dafür eingespielte Verfahren. Du musst dich darum meist nicht selbst kümmern, solltest den Vorgang aber im Blick behalten und dir den neuen Stand bestätigen lassen.
Gehst du dagegen in die Privatwirtschaft, endet der Aufbau. Der bis dahin erworbene Anspruch bleibt bestehen, sofern du die Wartezeit erfüllt hast, wächst aber nicht weiter. Er wird später ausgezahlt wie jede andere Anwartschaft auch.
Bei Teilzeit, Elternzeit oder längerer Beurlaubung sinkt die Punktezahl in den betroffenen Jahren entsprechend. Das ist selten ein Grund, eine Entscheidung anders zu treffen – aber ein guter Grund, die Auswirkung zu kennen, statt sie zwanzig Jahre später zu entdecken.
Wer sehr früh wieder ausscheidet und die Wartezeit nicht erfüllt hat, sollte direkt bei der Kasse nachfragen, was mit den bisherigen Beiträgen geschieht.

Drei Dinge, die du über die VBL wissen solltest

0
Anträge sind für die Pflichtversicherung nötig – dein Arbeitgeber meldet dich an
1
Mitteilung im Jahr nennt dir deinen aktuellen Stand
2002
Jahr der Systemumstellung – für Zeiten davor gilt die Startgutschrift
☰
Zwei Personen sehen gemeinsam Unterlagen durch
Zwei Personen sehen am Tresen gemeinsam Unterlagen durchZwei Personen sehen am Tresen gemeinsam Unterlagen durch

Leg deine VBL-Mitteilung neben die Renteninformation – wir ordnen beides gemeinsam ein

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Chris Oppermann, Mitgründer von COP Investment und PolizistChris Oppermann, Mitgründer von COP Investment und Polizist
Verfasst von
Christof Oppermann
Mitgründer von COP Investment
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Vor Veröffentlichung inhaltlich geprüft
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Zuletzt aktualisiert am 12. Juni 2026
Quellen
01
Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV)
02
Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
03
TVöD und TV-L als tarifliche Grundlage des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts
Häufige Fragen

Was uns zur VBL gefragt wird

Bin ich als Notfallsanitäter bei der VBL?
In den meisten Fällen nicht. Der Rettungsdienst ist überwiegend kommunal getragen, und kommunale Arbeitgeber sind bei einer regionalen Zusatzversorgungskasse versichert, nicht bei der VBL. Anders liegt der Fall bei Landeseinrichtungen oder Universitätskliniken. Auf deiner Entgeltabrechnung steht, welche Kasse zuständig ist.
Kann ich die VBL kündigen oder die Kasse wechseln?
Nein. Die Pflichtversicherung ist an dein Arbeitsverhältnis gekoppelt und endet erst mit ihm. Eine Wahl zwischen Kassen gibt es nicht, weil die Zuständigkeit am Arbeitgeber hängt. Nur die freiwillige Zusatzversicherung ist ein eigener Vertrag, den du selbst gestaltest.
Was ist die Startgutschrift?
Ein Baustein für Zeiten vor der Systemumstellung im Jahr 2002. Damals wurden bestehende Anwartschaften in Versorgungspunkte umgerechnet. Die Berechnung folgt eigenen Regeln und war Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren. Wer betroffen ist, sollte sie auf der Jahresmitteilung gesondert ansehen.
Zahle ich als Beschäftigte selbst etwas ein?
Den größeren Teil trägt der Arbeitgeber. Je nach Abrechnungsverband kommt ein Eigenanteil dazu, der auf deiner Entgeltabrechnung als eigener Posten erscheint. Die genaue Höhe nennt dir deine Abrechnungsstelle oder die VBL selbst.
Lohnt sich die freiwillige VBL-Versicherung?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Sie hat Vorteile bei der steuerlichen Behandlung während der Einzahlung und Nachteile bei der Flexibilität und der Besteuerung im Alter. Ob sie zu dir passt, hängt von deiner Steuerlage, deinem Zeithorizont und deinen Alternativen ab – eine Entscheidung, die eine eigene Rechnung verlangt.
Was passiert bei einem Wechsel zu einer Kommune?
Zwischen der VBL und den kommunalen Zusatzversorgungskassen bestehen Überleitungsverfahren, sodass deine Anwartschaft in aller Regel erhalten bleibt. Lass dir nach dem Wechsel den neuen Stand bestätigen, damit keine Lücke unbemerkt bleibt.
Der nächste Schritt

Hol die Mitteilung aus dem Ordner

Zehn Minuten Suchen, eine Zahl mehr Klarheit. Danach weißt du, worauf du zugehst – und wir können über den Rest sprechen.

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