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Atemschutztauglichkeit
Feuerwehr · Atemschutz

Eine Untersuchung entscheidet über deinen Einsatzdienst

Wer die Atemschutztauglichkeit nach G 26.3 verliert, ist im Einsatzdienst nicht mehr verwendbar – oft mit vierzig, ohne dass etwas Dramatisches passiert wäre. Was dann gilt.

Was passiert, wenn ich die G 26.3 nicht mehr bestehe?

Kurz beantwortet
Ohne gültige Atemschutztauglichkeit darfst du nicht unter Atemschutz eingesetzt werden – und damit in der Regel nicht im regulären Einsatzdienst. Das bedeutet nicht automatisch Dienstunfähigkeit: Der Dienstherr prüft zuerst, ob eine andere Verwendung möglich ist. Häufig folgt eine Umsetzung in den Innendienst, die Leitstelle oder die vorbeugende Brandschutz. Erst wenn keine Verwendung gefunden wird, steht die Frage der Dienstunfähigkeit im Raum. Finanziell entscheidend ist ein anderer Punkt: Mit dem Einsatzdienst enden auch die Zulagen und Zuschläge, die daran hängen.
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Foto: hier beschreiben, welches Motiv rechts erscheinen soll (z.B. Gruender im Buero, Halbtotale).
Makroaufnahme eines Untersuchungsbogens mit Stift im Lampenlicht
Die Untersuchung

Warum ausgerechnet diese Untersuchung so viel entscheidet

Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G 26 prüft, ob du schweres Atemschutzgerät tragen darfst. Sie wird regelmäßig wiederholt, und die Abstände werden mit steigendem Alter kürzer.

Was tatsächlich dahintersteckt

Diese Seite ersetzt keine arbeitsmedizinische Auskunft. Was in deinem Fall gilt, sagt dir der Betriebsarzt – und was dienstrechtlich folgt, dein Dienstherr.
Die finanzielle Seite

Drei Punkte, die dabei übersehen werden

Der Dienst geht in vielen Fällen weiter – nur eben anders. Das Grundgehalt bleibt. Was sich ändert, steht meist nicht im Vordergrund, wenn man mit der Nachricht aus der Praxis kommt.

Zulagen

alles, was an den Einsatzdienst gekoppelt ist, entfällt mit der Umsetzung

Dienstplan

kein Wechselschicht- oder 24-Stunden-Dienst mehr, also auch keine Zuschläge

Grundgehalt

bleibt – die Besoldungsgruppe ändert sich durch eine Umsetzung nicht

Was dann passiert

Zwei Wege, und sie schließen einander nicht aus

Wer ohne Plan handelt, entscheidet in genau den Momenten, in denen Emotionen am stärksten sind: wenn ein Kurs plötzlich steigt oder fällt. Genau dann sind Angst und Gier schlechte Ratgeber. Einsatzkräfte kennen dieses Prinzip aus dem Dienst – in kritischen Lagen tragen eingeübte Abläufe, nicht spontane Eingebungen.
01

Emotionen schalten sich nicht ab – aber umgehen lassen sie sich

**Anderweitige Verwendung.** Der häufigste Fall. Der Dienstherr ist gehalten zu prüfen, ob es eine Aufgabe gibt, die du weiter wahrnehmen kannst – Leitstelle, vorbeugender Brandschutz, Ausbildung, Verwaltung. Du bleibst Beamtin oder Beamter, die Besoldungsgruppe bleibt.
02

Konsequenz schlägt Genialität

**Begrenzte Dienstfähigkeit.** Wenn du deinen Dienst nur noch teilweise leisten kannst, kennt das Beamtenrecht eine Zwischenlösung mit entsprechend angepassten Bezügen. Sie ist an Voraussetzungen geknüpft und wird im Einzelfall geprüft.
Aus der Praxis
Entscheidungen vorher festlegen, nicht im Moment
Wenige klare Regeln schlagen viele komplizierte
Ein Verlust innerhalb der Regeln bleibt ein guter Trade
Der Verlust der Tauglichkeit ist keine Krankheit im dienstrechtlichen Sinn. Er ist eine Verwendungsfrage – und genau deshalb unterschaetzt man ihn leicht.
Das Wichtigste in Kürze
Vorher festgelegte Regeln nehmen Angst und Gier die Macht über den einzelnen Trade. Ein einfacher Plan, konsequent befolgt, schlägt die geniale Idee, die beim ersten Kursausschlag verworfen wird. Der Wert entsteht erst im disziplinierten Abarbeiten – Schritt für Schritt.
Warum ich das schreibe

Ich kenne die Untersuchung nicht – aber ich kenne die Rechnung

Bei der Polizei gibt es keine G 26.3. Was ich kenne, ist das Muster dahinter: Ein Teil des Einkommens hängt an einer Verwendung, und diese Verwendung hängt an einer Voraussetzung, die man nicht in der Hand hat.

Ich habe jahrelang mit Zulagen geplant, als wären sie Teil meines Gehalts. Sie waren es – solange die Voraussetzungen stimmten. Wer sein Leben auf diesen Teil einrichtet, plant auf einer Größe, die wegfallen kann, ohne dass er etwas falsch gemacht hat. Warum ich das mache, steht hier.
1 Termin
kann den einsatzdienstabhängigen Teil des Einkommens beenden
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Foto: ruhiges Porträt einer Einsatzkraft, Gegenlicht
Mann sitzt nachdenklich auf einer Bank im Umkleideraum der Wache
Was vorher hilft

In vier Schritten vorbereitet sein

Schritt 1

Den Anteil kennen

Wie viel deines monatlichen Bruttos hängt am Einsatzdienst? Nimm die Besoldungsmitteilung und trenne Grundgehalt von allem, was an Verwendung und Dienstplan gekoppelt ist. Diese eine Zahl beantwortet die halbe Frage.

Schritt 2

Puffer aufbauen

Drei bis sechs Monatsausgaben auf einem jederzeit verfügbaren Konto. Nicht wegen der Untersuchung – sondern weil ein Puffer jede Veränderung entschärft, egal woher sie kommt.

Schritt 3

Bestehende Verträge prüfen

Greift eine bestehende Absicherung bei Dienstunfähigkeit oder nur bei Berufsunfähigkeit? Und was gilt bei bloßer Umsetzung ohne Zurruhesetzung? Diese Frage beantwortet nur der Vertrag selbst.

Schritt 4

Nicht auf Zulagen planen

Feste Verpflichtungen – Kredit, Miete, Sparrate – gehören auf das planbare Einkommen. Was am Dienstplan hängt, ist ein Zusatz, kein Fundament.

Kostenlos und unverbindlich

Rechne den Anteil aus, bevor er zur Frage wird

Wir schauen gemeinsam auf deine Besoldungsmitteilung und trennen, was bleibt, von dem, was am Einsatzdienst hängt. Kein Produktverkauf, keine Anlageberatung, keine Provision – und wenn die ehrliche Antwort lautet, dass du zuerst einen Puffer brauchst, sagen wir dir das auch.
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Zwei Personen im Gespraech an einem Tisch in einem ruhigen Buero
Chris Oppermann, Mitgründer von COP Investment und Polizist
Verfasst von
Christof Oppermann
Polizist und Mitgründer von COP Investment
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Inhaltlich geprüft von Julian Reppel
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Zuletzt aktualisiert: August 2026
Quellen
01
Arbeitsmedizinischer Grundsatz G 26 zur Tauglichkeit für Atemschutzgeräte
02
Beamtenstatusgesetz zu Dienstunfähigkeit, anderweitiger Verwendung und begrenzter Dienstfähigkeit
03
Beamtenversorgungsgesetz zur Berechnung des Ruhegehalts
Häufige Fragen

Fragen zur Atemschutztauglichkeit

Bin ich ohne G 26.3 automatisch dienstunfähig?
Nein. Der Dienstherr ist gehalten zu prüfen, ob eine andere Verwendung möglich ist – etwa Leitstelle, vorbeugender Brandschutz, Ausbildung oder Verwaltung. Erst wenn sich keine Verwendung findet, steht die Frage der Dienstunfähigkeit im Raum.
Ändert sich meine Besoldungsgruppe?
Durch eine Umsetzung in eine andere Verwendung nicht. Das Grundgehalt bleibt. Was wegfällt, sind die Bestandteile, die an den Einsatzdienst und den Dienstplan gekoppelt sind – Stellenzulage und Zuschläge für Dienst zu ungünstigen Zeiten.
Wie oft muss ich zur Untersuchung?
Die Abstände ergeben sich aus dem arbeitsmedizinischen Grundsatz und werden mit steigendem Alter kürzer. Die konkreten Fristen und Anforderungen legt der Betriebsarzt fest – das ist keine Frage, die wir beantworten können.
Kann ich die Tauglichkeit wiedererlangen?
Je nach Ursache ist das möglich. Wird ein Befund behandelt und bessert sich die Belastbarkeit, kann eine erneute Untersuchung zu einem anderen Ergebnis führen. Ob und wann das sinnvoll ist, entscheidet der Betriebsarzt.
Greift meine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Das hängt vollständig von den Bedingungen deines Vertrags ab. Manche Verträge stellen auf Dienstunfähigkeit ab, andere nicht – und der bloße Verlust einer Tauglichkeit ohne Zurruhesetzung ist noch einmal ein anderer Fall. Diese Frage beantwortet nur der Vertrag selbst.
Was sollte ich heute tun?
Ausrechnen, wie viel deines Einkommens am Einsatzdienst hängt. Diese Zahl kennt kaum jemand, sie steht auf deiner Besoldungsmitteilung, und sie beantwortet die halbe Frage – lange bevor sie sich stellt.
Nächster Schritt

Einmal hinsehen reicht für den Anfang

Du musst heute nichts abschließen und nichts entscheiden. Es genügt zu wissen, welcher Teil deines Einkommens woran hängt.

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