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Zusatzversorgung
Die zweite Säule

Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Sie läuft seit deinem ersten Arbeitstag, kostet dich fast nichts und taucht auf der Abrechnung als kleinster Posten auf. Trotzdem entscheidet sie mit darüber, wie viel im Alter ankommt. Zusatzrente, Betriebsrente, Zusatzversicherung – drei Namen für dieselbe Sache.

Was ist die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst?

Kurz beantwortet
Eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte öffentlicher Arbeitgeber. Dein Arbeitgeber meldet dich bei einer Zusatzversorgungskasse an und zahlt dafür ein, in vielen Bereichen kommt ein kleiner Eigenanteil von dir dazu. Daraus entsteht eine Betriebsrente, die später zusätzlich zur gesetzlichen Rente fließt. Geregelt ist das im Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung, kurz ATV für Bund und Länder und ATV-K für den kommunalen Bereich. Du musst dafür nichts beantragen – und bekommst deshalb oft auch nichts davon mit.
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Foto: Beamter prüft Unterlagen am Schreibtisch, ruhig
Zwei Kollegen sehen im Aufenthaltsraum gemeinsam auf ein HandyZwei Kollegen sehen im Aufenthaltsraum gemeinsam auf ein Handy
Der stillste Posten

Warum die meisten ihre zweite Säule nicht kennen

Die Zusatzversorgung hat ein Kommunikationsproblem: Sie funktioniert zu gut von allein. Du unterschreibst einen Arbeitsvertrag, dein Arbeitgeber meldet dich an, und ab da läuft sie. Kein Antrag, keine Entscheidung, keine Auswahl zwischen Tarifen. Auf der Entgeltabrechnung erscheint sie als unscheinbare Zeile, deren Betrag neben Steuer und Krankenkasse klein wirkt.
Genau daraus entsteht der blinde Fleck. Wer nie eine Entscheidung treffen musste, hat auch nie nachgesehen, was dabei herauskommt. Viele erfahren die Höhe ihrer Betriebsrente erst mit dem Rentenbescheid – zu einem Zeitpunkt, an dem sich daran nichts mehr ändern lässt. Dabei bekommst du einmal jährlich eine Mitteilung deiner Kasse, in der genau das steht.
Wie sie rechnet

Von Beiträgen zu Punkten zur Rente

Zwei Systeme in einer Kasse
Seit der Umstellung im Jahr 2002 arbeiten die Zusatzversorgungskassen mit einem Punktemodell. Wer vorher schon dabei war, trägt zusätzlich eine Anwartschaft aus dem alten System mit sich.
01

Jedes Jahr bringt Versorgungspunkte

Deine Punkte hängen an deinem zusatzversorgungspflichtigen Entgelt und an deinem Alter: Wer jünger ist, bekommt für denselben Betrag mehr Punkte, weil das Geld länger arbeitet. Am Ende wird die Summe aller Punkte mit einem festen Messbetrag multipliziert. Das Ergebnis ist deine monatliche Betriebsrente.
02

Wer vor 2002 dabei war, hat zwei Bausteine

Für Zeiten davor wurde eine sogenannte Startgutschrift berechnet und in Punkte umgerechnet. Sie folgt anderen Regeln als die laufenden Punkte und war Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren. Wer betroffen ist, sollte die Startgutschrift auf der Jahresmitteilung gesondert ansehen.
Drei Sätze zum Merken
Die Anmeldung läuft über den Arbeitgeber. Du musst nichts beantragen.
Je früher ein Euro einfließt, desto mehr Punkte bringt er – das Alter geht in die Formel ein.
Einmal jährlich verschickt deine Kasse eine Mitteilung über den Stand deiner Anwartschaft.
Eine Rente, für die du nie eine Entscheidung treffen musstest, sieht sich auch niemand an.
Zusammengefasst
Beiträge werden zu Punkten, Punkte werden mit einem festen Betrag zur Monatsrente. Alles daran läuft automatisch – außer dem Nachsehen.
In vier Schritten

So findest du heraus, was dir zusteht

01
Entgeltabrechnung prüfen
Suche die Zeile mit dem Beitrag zur Zusatzversorgung. Dort steht meist auch der Name deiner Kasse. Steht die Zeile nicht da, bist du entweder nicht versichert oder arbeitest nicht bei einem öffentlichen Arbeitgeber.
02
Jahresmitteilung heraussuchen
Deine Kasse verschickt einmal jährlich eine Übersicht über deine Versorgungspunkte und die daraus erreichte Anwartschaft. Wer sie nie beachtet hat, findet sie oft ungeoffnet im Ordner.
03
Bei der Kasse nachfragen
Ein Anruf oder eine kurze Nachricht reicht. Frage nach dem aktuellen Stand deiner Anwartschaft und, falls du vor 2002 dabei warst, gesondert nach deiner Startgutschrift.
04
Neben die gesetzliche Rente legen
Erst beide Zahlen zusammen ergeben ein Bild. Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung kommt ebenfalls jährlich. Nebeneinandergelegt zeigen sie dir, worauf du im Alter tatsächlich zugehst.
Welche Kasse für wen

VBL und ZVK – zwei Welten, ein Prinzip

Welche Kasse für dich zuständig ist, entscheidet dein Arbeitgeber, nicht du. Das Prinzip ist in beiden Fällen dasselbe, die Einzelheiten unterscheiden sich.
MerkmalVBLKommunale Zusatzversorgungskassen
Zuständig fürBeschäftigte des Bundes und der LänderBeschäftigte von Städten, Kreisen und Gemeinden
Tarifliche GrundlageATVATV-K
Im RettungsdienstSelten, etwa bei LandeseinrichtungenDer Regelfall, weil die Trägerschaft meist kommunal ist
OrganisationEine bundesweite AnstaltMehrere regionale Kassen mit eigener Satzung
Beim Wechsel zwischen Arbeitgebern innerhalb des öffentlichen Dienstes bleibt deine Anwartschaft in aller Regel erhalten, auch über Kassengrenzen hinweg. Die Einzelheiten regelt die aufnehmende Kasse.
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Jahresringe im Querschnitt eines BaumstammsJahresringe im Querschnitt eines Baumstamms
”
Die Zusatzversorgung ist ein gutes Fundament. Sie ist nur eben kein Dach – und wer das verwechselt, merkt es zu spät.
Christof Oppermann, Mitgründer von COP Investment
Was du wissen solltest

Fünf Punkte, die über die Höhe entscheiden

  • ✓
    Deine Beitragsjahre
    Je länger du im öffentlichen Dienst beschäftigt bist, desto mehr Punkte kommen zusammen. Unterbrechungen und Teilzeit wirken sich unmittelbar aus.
  • ✓
    Dein Alter beim Einzahlen
    Das Alter geht in die Punkteformel ein. Derselbe Betrag bringt mit Mitte zwanzig deutlich mehr Punkte als mit Mitte fünfzig.
  • ✓
    Dein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt
    Maßgeblich ist in der Regel das laufende Entgelt. Wer in eine höhere Entgeltgruppe wechselt, hebt damit auch seine spätere Betriebsrente.
  • ✓
    Teilzeit und Elternzeit
    Beides senkt die Punktezahl in den betroffenen Jahren. Das ist kein Argument dagegen, aber ein Grund, die Lücke zu kennen statt sie zu übersehen.
  • ✓
    Die Wartezeit
    Für einen Anspruch musst du eine Mindestversicherungszeit erfüllen. Wer den öffentlichen Dienst sehr früh wieder verlässt, sollte bei seiner Kasse nachfragen, was mit den bisherigen Punkten geschieht.
Der unbequeme Teil

Gutes Fundament, trotzdem eine Lücke

Gesetzliche Rente und Zusatzversorgung ergeben zusammen mehr, als viele erwarten – und weniger, als zum Weiterleben wie bisher nötig wäre. Diese Differenz ist kein Versagen des Systems, sondern seine Konstruktion. Sie lässt sich beziffern, sobald du beide Zahlen nebeneinanderlegst. Und sie lässt sich schließen, solange genug Zeit davor liegt.

1

Gesetzliche Rente aus deinen Beitragsjahren

2

Betriebsrente aus der Zusatzversorgung

3

Was du selbst aufbaust – die einzige Säule, die niemand für dich anlegt

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Jahresmitteilung auf dem Küchentisch
Gefaltete Jahresmitteilung neben einer Kaffeetasse auf dem KuechentischGefaltete Jahresmitteilung neben einer Kaffeetasse auf dem Kuechentisch
Wenn du weiterdenken willst

Zwei Zahlen nebeneinander – und du weißt, woran du bist

Im kostenlosen Strategiegespräch ordnen wir deine Renteninformation und deine Jahresmitteilung der Zusatzversorgung gemeinsam ein. Danach steht keine Vermutung mehr im Raum, sondern eine Zahl.
Beide Anwartschaften nebeneinanderlegen
Die verbleibende Lücke beziffern statt schätzen
Einen Weg finden, der auch im Schichtdienst hält
Kostenloses Strategiegespräch anfragen
Keine Produktempfehlung, keine Anlageberatung.
Chris Oppermann, Mitgründer von COP Investment und PolizistChris Oppermann, Mitgründer von COP Investment und Polizist
Verfasst von
Christof Oppermann
Mitgründer von COP Investment
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Vor Veröffentlichung inhaltlich geprüft
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Zuletzt aktualisiert am 12. Juni 2026
Quellen
01
Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV)
02
Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im kommunalen Bereich (ATV-K)
03
Satzungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie der kommunalen Zusatzversorgungskassen
Häufige Fragen

Was uns zur Zusatzversorgung gefragt wird

Ist Zusatzversorgung dasselbe wie Betriebsrente?
Ja. Zusatzversorgung, Zusatzrente, Betriebsrente des öffentlichen Dienstes und Zusatzversicherung bezeichnen im Kern dieselbe Sache: die verpflichtende betriebliche Altersversorgung über VBL oder eine kommunale Zusatzversorgungskasse. Die Begriffe stammen aus unterschiedlichen Zeiten und Regionen.
Muss ich mich selbst anmelden?
Nein. Die Anmeldung übernimmt dein Arbeitgeber, sobald dein Arbeitsverhältnis beginnt. Genau deshalb bekommen viele gar nicht mit, dass sie eine zweite Säule aufbauen.
Wie hoch wird meine Zusatzrente?
Das hängt an deinen Versorgungspunkten, also an Entgelt, Alter und Beitragsjahren. Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Deine Jahresmitteilung nennt den aktuellen Stand deiner Anwartschaft – das ist die einzige belastbare Quelle für deinen Fall.
Was passiert, wenn ich den öffentlichen Dienst verlasse?
Der bis dahin erworbene Anspruch bleibt bestehen, wächst aber nicht weiter. Voraussetzung ist, dass du die Wartezeit erfüllt hast. Bei kürzeren Zeiten gelten Sonderregeln, die deine Kasse dir nennen kann.
Zahle ich selbst etwas ein?
Den größeren Teil trägt der Arbeitgeber. In vielen Bereichen kommt ein Eigenanteil dazu, der als eigener Posten auf deiner Entgeltabrechnung erscheint. Wie hoch er ausfällt, unterscheidet sich zwischen den Kassen.
Ist die Zusatzrente steuer- und beitragspflichtig?
Betriebsrenten aus der Zusatzversorgung sind im Alter steuerpflichtig und unterliegen den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wie stark das ins Gewicht fällt, hängt von deinen übrigen Einkünften ab. Fragen dazu gehören in die Hand eines Steuerberaters.
Der nächste Schritt

Sieh einmal nach, was schon für dich da ist

Die Jahresmitteilung deiner Kasse liegt bei den meisten ungelesen im Ordner. Sie herauszusuchen dauert zehn Minuten – und verändert die ganze Rechnung.

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