Was es gibt, steht in der Satzung deiner Gemeinde
Auslagenersatz, Verdienstausfall, Aufwandsentschädigung: drei verschiedene Dinge, die oft verwechselt werden. Hier steht, was sie bedeuten und wo du nachsiehst.
Wie viel Aufwandsentschädigung bekommt man bei der Feuerwehr?

Ehrenamt ist kein Beschäftigungsverhältnis
Was daraus folgt
Fünf Begriffe, die oft verwechselt werden
- ✓AuslagenersatzKosten, die dir durch den Dienst konkret entstehen – etwa Fahrtkosten oder Aufwendungen für Lehrgänge. Sie werden dir erstattet, damit der Dienst dich nichts kostet. Was genau darunterfällt, regelt die Satzung.
- ✓VerdienstausfallWer für einen Einsatz die Arbeit verlässt, soll dadurch nichts verlieren. Angestellte bekommen den Verdienst in der Regel weiter, der Arbeitgeber kann Erstattung von der Gemeinde verlangen. Selbstständige machen ihren Ausfall selbst geltend.
- ✓AufwandsentschädigungEine laufende Zahlung, häufig für Funktionsträger mit dauerhaftem Zeitaufwand – Wehrführung, Gerätewart, Jugendwart. Sie ist kein Lohn, sondern ein pauschaler Ausgleich für den Aufwand der Funktion.
- ✓Was es NICHT istKein Gehalt, kein Nebenjob, kein Arbeitsverhältnis. Daraus entstehen keine Rentenansprüche und kein Urlaubsanspruch. Wer die Entschädigung als Einkommensquelle einplant, plant an der Sache vorbei.
- ✓Die SatzungSie ist die einzige verbindliche Quelle für deine Gemeinde. Ein Blick hinein beantwortet in zehn Minuten alles, was auf dieser Seite allgemein bleiben muss.
Drei Punkte – und eine klare Grenze
Für ehrenamtliche Tätigkeiten sieht das Steuerrecht Freibeträge vor. Ob und in welcher Höhe sie in deinem Fall greifen, hängt von der Art der Tätigkeit und der jeweiligen Zahlung ab.
Auslagenersatz, Verdienstausfall und Entschädigung werden unterschiedlich behandelt
davon hängt ab, welcher Freibetrag überhaupt in Betracht kommt
wir sind keiner und geben dazu keine Auskunft – diese Frage gehört dorthin
Wer sein Wochenende hergibt, sollte die Regeln kennen
Beim Ehrenamt kommt hinzu, dass es ohnehin nicht ums Verdienen geht – und genau deshalb schaut kaum jemand nach, was eigentlich geregelt ist. Das ist verständlich. Es ändert nur nichts daran, dass es sich lohnt, einmal hinzusehen. Warum ich das mache, steht hier.

In vier Schritten
Satzung besorgen
Die Entschädigungssatzung deiner Gemeinde regelt Auslagen, Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung. Sie ist öffentlich – frag die Wehrführung oder die Gemeindeverwaltung.
Arbeitgeber ansprechen
Wie wird bei dir mit Einsätzen während der Arbeitszeit umgegangen? Dieses Gespräch führt man besser vor dem ersten Alarm als danach – und meist ist es unkomplizierter, als man denkt.
Steuerliche Behandlung klären
Welche Freibeträge in deinem Fall greifen, gehört zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Nimm die Satzung und deine Nachweise mit, dann ist es in einem Termin erledigt.
Auf den Hauptberuf schauen
Der wichtigere Teil: Wie steht es um Absicherung und Altersvorsorge in deinem Hauptberuf? Dort entscheidet sich, wie du finanziell dastehst – nicht im Ehrenamt.
Vertiefe einzelne Bausteine
Freiwillige Feuerwehr
Einsatzunfall melden
Finanzen bei der Feuerwehr
Die Blaulichtfamilie
Kompetenzzentrum
In Ausbildung?
Dein Hauptberuf entscheidet, nicht das Ehrenamt


Fragen zur Aufwandsentschädigung
Bekomme ich für jeden Einsatz Geld?
Warum unterscheiden sich die Beträge zwischen Gemeinden?
Muss ich die Entschädigung versteuern?
Bekomme ich meinen Lohn weiter, wenn ich zum Einsatz muss?
Zählt die Entschädigung für meine Rente?
Wo finde ich die Satzung meiner Gemeinde?
Fang an, solange die Zeit für dich arbeitet
Ein Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir sagen dir auch, wenn gerade nichts von uns zu deiner Lage passt.
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