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Aufwandsentschädigung
Feuerwehr · Ehrenamt

Was es gibt, steht in der Satzung deiner Gemeinde

Auslagenersatz, Verdienstausfall, Aufwandsentschädigung: drei verschiedene Dinge, die oft verwechselt werden. Hier steht, was sie bedeuten und wo du nachsiehst.

Wie viel Aufwandsentschädigung bekommt man bei der Feuerwehr?

Kurz beantwortet
Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht – zuständig ist deine Gemeinde, geregelt wird es in ihrer Entschädigungssatzung. Zwei Nachbargemeinden können unterschiedliche Beträge vorsehen, unterschiedliche Funktionen berücksichtigen und unterschiedlich zwischen Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung trennen. Häufig ist eine laufende Entschädigung für Funktionsträger vorgesehen – Wehrführung, Gerätewart –, während Mannschaftsdienstgrade Auslagen und Verdienstausfall ersetzt bekommen. Die Satzung ist öffentlich; die Wehrführung oder die Gemeindeverwaltung sagen dir, wo sie steht.
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Foto: hier beschreiben, welches Motiv rechts erscheinen soll (z.B. Gruender im Buero, Halbtotale).
Makroaufnahme eines Formulars mit Kugelschreiber auf einem Holztisch
Warum es keine Tabelle gibt

Ehrenamt ist kein Beschäftigungsverhältnis

Bei der Berufsfeuerwehr steht die Besoldung im Landesgesetz und gilt für alle gleich. Beim Ehrenamt ist das anders – und das ist kein Versehen, sondern Absicht.

Was daraus folgt

Wer eine bundesweite Zahl nennt, rät. Maßgeblich ist immer die Satzung deiner Gemeinde – und die ist öffentlich einsehbar.
Die Unterscheidung

Fünf Begriffe, die oft verwechselt werden

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    Auslagenersatz
    Kosten, die dir durch den Dienst konkret entstehen – etwa Fahrtkosten oder Aufwendungen für Lehrgänge. Sie werden dir erstattet, damit der Dienst dich nichts kostet. Was genau darunterfällt, regelt die Satzung.
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    Verdienstausfall
    Wer für einen Einsatz die Arbeit verlässt, soll dadurch nichts verlieren. Angestellte bekommen den Verdienst in der Regel weiter, der Arbeitgeber kann Erstattung von der Gemeinde verlangen. Selbstständige machen ihren Ausfall selbst geltend.
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    Aufwandsentschädigung
    Eine laufende Zahlung, häufig für Funktionsträger mit dauerhaftem Zeitaufwand – Wehrführung, Gerätewart, Jugendwart. Sie ist kein Lohn, sondern ein pauschaler Ausgleich für den Aufwand der Funktion.
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    Was es NICHT ist
    Kein Gehalt, kein Nebenjob, kein Arbeitsverhältnis. Daraus entstehen keine Rentenansprüche und kein Urlaubsanspruch. Wer die Entschädigung als Einkommensquelle einplant, plant an der Sache vorbei.
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    Die Satzung
    Sie ist die einzige verbindliche Quelle für deine Gemeinde. Ein Blick hinein beantwortet in zehn Minuten alles, was auf dieser Seite allgemein bleiben muss.
Die steuerliche Seite

Drei Punkte – und eine klare Grenze

Für ehrenamtliche Tätigkeiten sieht das Steuerrecht Freibeträge vor. Ob und in welcher Höhe sie in deinem Fall greifen, hängt von der Art der Tätigkeit und der jeweiligen Zahlung ab.

Art der Zahlung

Auslagenersatz, Verdienstausfall und Entschädigung werden unterschiedlich behandelt

Art der Tätigkeit

davon hängt ab, welcher Freibetrag überhaupt in Betracht kommt

Steuerberater

wir sind keiner und geben dazu keine Auskunft – diese Frage gehört dorthin

Warum ich das schreibe

Wer sein Wochenende hergibt, sollte die Regeln kennen

Ich bin Polizist, nicht bei der Freiwilligen Feuerwehr. Was ich kenne, ist das Muster dahinter: Menschen, die für andere geradestehen, beschäftigen sich mit dem eigenen Geld zuletzt.

Beim Ehrenamt kommt hinzu, dass es ohnehin nicht ums Verdienen geht – und genau deshalb schaut kaum jemand nach, was eigentlich geregelt ist. Das ist verständlich. Es ändert nur nichts daran, dass es sich lohnt, einmal hinzusehen. Warum ich das mache, steht hier.
1 Satzung
regelt bei dir alles Konkrete – und die wenigsten haben sie je gelesen
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Foto: ruhiges Porträt einer Einsatzkraft, Gegenlicht
Arbeitsstiefel und zusammengelegte Jacke stehen bereit neben der Haustuer
So verschaffst du dir Klarheit

In vier Schritten

Schritt 1

Satzung besorgen

Die Entschädigungssatzung deiner Gemeinde regelt Auslagen, Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung. Sie ist öffentlich – frag die Wehrführung oder die Gemeindeverwaltung.

Schritt 2

Arbeitgeber ansprechen

Wie wird bei dir mit Einsätzen während der Arbeitszeit umgegangen? Dieses Gespräch führt man besser vor dem ersten Alarm als danach – und meist ist es unkomplizierter, als man denkt.

Schritt 3

Steuerliche Behandlung klären

Welche Freibeträge in deinem Fall greifen, gehört zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Nimm die Satzung und deine Nachweise mit, dann ist es in einem Termin erledigt.

Schritt 4

Auf den Hauptberuf schauen

Der wichtigere Teil: Wie steht es um Absicherung und Altersvorsorge in deinem Hauptberuf? Dort entscheidet sich, wie du finanziell dastehst – nicht im Ehrenamt.

Kostenlos und unverbindlich

Dein Hauptberuf entscheidet, nicht das Ehrenamt

Wir schauen gemeinsam auf deine berufliche Lage – Absicherung, Versorgung, Aufbau. Kein Produktverkauf, keine Anlageberatung, keine Steuerberatung. Und wenn die ehrliche Antwort lautet, dass bei dir alles passt, sagen wir dir das auch.
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Zwei Maenner besprechen an einem Tisch ein ausgedrucktes Dokument
Chris Oppermann, Mitgründer von COP Investment und Polizist
Verfasst von
Christof Oppermann
Polizist und Mitgründer von COP Investment
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Inhaltlich geprüft von Julian Reppel
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Zuletzt aktualisiert: August 2026
Quellen
01
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz Nordrhein-Westfalen
02
Entschädigungssatzungen der Gemeinden – jeweils örtlich unterschiedlich und öffentlich einsehbar
03
Einkommensteuergesetz zu Freibeträgen für ehrenamtliche Tätigkeiten
Häufige Fragen

Fragen zur Aufwandsentschädigung

Bekomme ich für jeden Einsatz Geld?
Nicht zwangsläufig. Vorgesehen ist der Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall. Eine laufende Aufwandsentschädigung zahlen viele Gemeinden nur für Funktionen mit dauerhaftem Zeitaufwand. Was bei dir gilt, steht in der Satzung deiner Gemeinde.
Warum unterscheiden sich die Beträge zwischen Gemeinden?
Weil die Gemeinden ihre Feuerwehren selbst tragen und die Entschädigung in eigener Zuständigkeit regeln. Es gibt keine bundes- oder landesweit einheitliche Höhe. Deshalb nennen wir hier bewusst keine Zahl.
Muss ich die Entschädigung versteuern?
Das hängt von der Art der Zahlung und der Tätigkeit ab; für ehrenamtliche Tätigkeiten kommen Freibeträge in Betracht. Wir sind keine Steuerberater und geben dazu keine Auskunft – diese Frage gehört zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Bekomme ich meinen Lohn weiter, wenn ich zum Einsatz muss?
Für Angestellte ist der Ersatz des Verdienstausfalls vorgesehen; in der Praxis zahlt der Arbeitgeber weiter und lässt sich das von der Gemeinde erstatten. Selbstständige machen ihren Ausfall selbst geltend – dafür gelten eigene Regeln.
Zählt die Entschädigung für meine Rente?
Nein. Aus dem Ehrenamt entstehen keine Rentenansprüche. Deine Altersversorgung ergibt sich aus deinem Hauptberuf – genau deshalb lohnt der Blick dorthin mehr als auf die Entschädigung.
Wo finde ich die Satzung meiner Gemeinde?
Meist im Ortsrecht auf der Internetseite der Gemeinde, oft unter Stichworten wie Feuerwehrsatzung oder Entschädigungssatzung. Wenn du nicht fündig wirst: Die Wehrführung weiß, wo sie steht, und die Gemeindeverwaltung gibt sie heraus.
Nächster Schritt

Fang an, solange die Zeit für dich arbeitet

Ein Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir sagen dir auch, wenn gerade nichts von uns zu deiner Lage passt.

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