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Wenn du verbeamtet bist
Wenn du verbeamtet bist

Dein Status verändert fast jede Antwort

Ob Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst – sobald du verbeamtet bist, gelten dieselben Regeln. Keine Rentenversicherung, dafür Versorgung. Keine Krankenkasse, dafür Beihilfe. Hier steht, was daraus folgt.

Was bedeutet der Beamtenstatus finanziell?

Kurz beantwortet
Drei Dinge unterscheiden dich von Angestellten. Erstens zahlst du keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung – vom Brutto bleibt deshalb mehr übrig. Zweitens erwirbst du keinen Rentenanspruch, sondern einen Anspruch auf Versorgung: 1,79375 Prozent für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit, höchstens 71,75 Prozent nach 40 Jahren. Drittens trägst du deine Krankenversicherung selbst, wobei die Beihilfe im aktiven Dienst in der Regel die Hälfte übernimmt. Aus diesen drei Punkten ergibt sich fast alles Weitere – auch die Frage, wo eine Lücke entsteht.
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Foto: hier beschreiben, welches Motiv rechts erscheinen soll (z.B. Gruender im Buero, Halbtotale).
Makroaufnahme eines Kalenderrasters mit einem Bleistift darauf
Warum diese Seiten

Der Status entscheidet, nicht die Uniform

Dienstunfähigkeit, Ruhegehalt, Beihilfe, Riester mit Zulagennummer: Diese Themen funktionieren bei der Polizistin genauso wie beim Brandmeister. Was sie verbindet, ist nicht der Beruf – es ist das Beamtenverhältnis.

Wo dein Beruf dann doch wieder zählt

Und wenn du nicht verbeamtet bist – etwa bei einer Werkfeuerwehr oder im Tarifverhältnis – gelten diese Seiten für dich nicht. Dann ist dein Berufsbereich der richtige Ort.
Der Rahmen

Drei Größen, die für alle Beamten gelten

Diese Werte stehen im Beamtenversorgungsgesetz und gelten unabhängig davon, welches Wappen auf deiner Uniform ist.

1,79375 %

für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit, nach Paragraf 14 BeamtVG

71,75 %

Höchstsatz – erreichbar erst nach 40 Dienstjahren

50 → 70 %

Beihilfesatz: steigt im Ruhestand in der Regel, der PKV-Beitrag sinkt entsprechend

Dein Wegweiser

Fünf Bereiche, die zusammenhängen

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    Was am Ende bleibt
    Das Ruhegehalt errechnet sich aus Dienstjahren und ruhegehaltfähigen Dienstbezügen – nicht aus deinem Netto. Wie die Rechnung geht und wann du gehen darfst.
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    Die Lücke
    Der Abstand zwischen letztem Einkommen und Versorgung ist nicht bei allen gleich groß. Er hängt an Dienstjahren, Zulagen und daran, dass sich Beihilfe und Steuerlast im Ruhestand verändern.
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    Wenn der Dienst früher endet
    Dienstunfähigkeit ist ein beamtenrechtlicher Begriff – der Dienstherr entscheidet. Berufsunfähigkeit steht in privaten Verträgen und meint etwas anderes. Der Unterschied kostet im Ernstfall Geld.
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    Die verwundbarste Phase
    Auf Probe gelten engere Regeln als auf Lebenszeit. Ausgerechnet in dieser Zeit beschäftigt sich kaum jemand damit – und ausgerechnet dort stehen die Vertriebe.
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    Zusätzlich vorsorgen
    Beamte sind zulagenberechtigt, brauchen aber eine Zulagennummer und müssen eine Frist beachten. Ob sich das lohnt, ist eine Rechnung – keine Glaubensfrage.
Die Reihenfolge

In vier Schritten zur eigenen Einschätzung

Schritt 1

Dienstjahre zählen

Wie viele Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit wirst du bis zu deiner Altersgrenze zusammenbekommen? Ausbildungs- und Vordienstzeiten können mitzählen – verbindlich klärt das der Versorgungsträger.

Schritt 2

Satz berechnen

Dienstjahre mal 1,79375 Prozent, gedeckelt bei 71,75. Diese Rechnung dauert eine Minute und ist der Ausgangspunkt für alles Weitere.

Schritt 3

Bezugsgröße klären

Welche deiner Zulagen sind ruhegehaltfähig? Das steht nicht auf der Besoldungsmitteilung – diese Auskunft ist die wichtigste des ganzen Themas.

Schritt 4

Netto gegen Netto stellen

Erst zum Schluss und mit Bedacht: Beihilfe und Steuerlast ändern sich im Ruhestand. Der Abstand zwischen aktivem Netto und Versorgungsnetto ist nicht identisch mit dem Ruhegehaltssatz.

Kostenlos und unverbindlich

Sag uns, wo du stehst – wir ordnen es ein

Dienstjahre, Besoldungsgruppe, Altersgrenze: Daraus lässt sich abschätzen, was auf dich zukommt. Kein Produktverkauf, keine Anlageberatung, keine Provision – und wenn die ehrliche Antwort lautet, dass du zuerst eine Auskunft beim Versorgungsträger einholen solltest, sagen wir dir das auch.
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Zwei Personen im Gespraech an einem Tisch in einem ruhigen Buero
Chris Oppermann, Mitgründer von COP Investment und Polizist
Verfasst von
Christof Oppermann
Polizist und Mitgründer von COP Investment
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Inhaltlich geprüft von Julian Reppel
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Zuletzt aktualisiert: August 2026
Quellen
01
Beamtenversorgungsgesetz zu Ruhegehaltssatz, ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und Dienstunfallfürsorge
02
Beamtenstatusgesetz zu Dienstunfähigkeit und Versetzung in den Ruhestand
03
Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen zur Bemessung der Beihilfesätze
Häufige Fragen

Fragen zum Beamtenstatus

Gelten diese Seiten für jede Behörde?
Für alle, die im Beamtenverhältnis stehen – unabhängig davon, ob bei Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug oder in der Verwaltung. Die Systematik ist dieselbe. Unterschiedlich sind Besoldungsgruppen, Zulagen und Altersgrenzen; die findest du unter deinem Beruf.
Ich bin im Tarifverhältnis – gilt das auch für mich?
Nein. Wer angestellt ist, zahlt Sozialversicherungsbeiträge, erwirbt Rentenansprüche und hat keine Beihilfe. Für dich sind die Seiten unter deinem Berufsbereich richtig – etwa Werkfeuerwehr oder Rettungsdienst.
Warum steht das nicht unter meinem Beruf?
Weil die Antwort dieselbe wäre. Dienstunfähigkeit funktioniert bei der Polizistin wie beim Brandmeister. Wir schreiben solche Themen einmal und verlinken sie – statt sie fünfmal leicht verschieden zu erzählen.
Was ist der wichtigste erste Schritt?
Herausfinden, wie viele ruhegehaltfähige Dienstjahre du bis zur Altersgrenze zusammenbekommst. Daraus ergibt sich dein Ruhegehaltssatz – und damit die Antwort auf die Frage, ob überhaupt eine Lücke besteht.
Beratet ihr zu Versicherungen?
Nein. Wir vermitteln nichts, nennen keine Anbieter und bekommen keine Provisionen. Wir erklären, wie die Systematik funktioniert, damit du Angebote selbst einordnen kannst.
Sind das rechtsverbindliche Auskünfte?
Nein. Diese Seiten sind Finanzbildung und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich Auskunft geben dein Dienstherr und der zuständige Versorgungsträger.
Nächster Schritt

Fang an, solange die Zeit für dich arbeitet

Ein Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir sagen dir auch, wenn gerade nichts von uns zu deiner Lage passt.

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